Kosten

Als staatlich approbierte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin bin ich im Arztregister eingetragen. Zudem verfüge ich über eine Abrechnungserlaubnis im Rahmen der vertragspsychotherapeutischen Versorgung.

Gesetzlich Versicherte

Die Kosten für das Erstgespräch, die psychotherapeutische Sprechstunde und die Probatorik werden grundsätzlich von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen. Bei entsprechender Indikation entscheidet die Krankenkasse danach über die Bewilligung weiterer Therapiestunden.

Privat Versicherte

In der Regel übernehmen die privaten Krankenversicherungen die Kosten für eine ambulante Psychotherapie. Das Erstgespräch und die ersten vier Sitzungen sind meist ohne Bewilligung möglich. Im Anschluss kann eine weiterführende Psychotherapie beantragt werden.

Die Tarife der PKVen können variieren. Informieren Sie sich daher bitte vor Beginn der Behandlung über die individuellen Vertragsbedingungen Ihrer Krankenkasse, bzw. sichern Sie sich persönlich bei Ihrer Krankenkasse ab. Die Kosten für die Behandlung orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Beihilfe

  • Im Regelfall übernimmt die Beihilfe die Kosten für eine Psychotherapie. Bitte beachten Sie, dass  vor Beginn der eigentlichen Therapie eine Genehmigung der Beihilfe einzuholen ist. Weitere Informationen und die entsprechenden Formulare erhalten Sie bei Ihrer Beihilfestelle.

Selbstzahler

  • Selbstverständlich können Sie die Kosten für die Therapie auch selbst tragen. Als Selbstzahler haben Sie den Vorteil, dass die Therapie (bei freier Kapazität) sofort beginnen kann, da keine weiteren Kostenträger einbezogen sind. Meine Leistungen berechnen sich hier ebenfalls nach der GOP.