Als staatlich approbierte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin bin ich im Arztregister eingetragen. Zudem verfüge ich über eine Abrechnungserlaubnis im Rahmen der vertragspsychotherapeutischen Versorgung.
Die Kosten für das Erstgespräch, die psychotherapeutische Sprechstunde und die Probatorik werden grundsätzlich von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen. Bei entsprechender Indikation entscheidet die Krankenkasse danach über die Bewilligung weiterer Therapiestunden.
In der Regel übernehmen die privaten Krankenversicherungen die Kosten für eine ambulante Psychotherapie. Das Erstgespräch und die ersten vier Sitzungen sind meist ohne Bewilligung möglich. Im Anschluss kann eine weiterführende Psychotherapie beantragt werden.
Die Tarife der PKVen können variieren. Informieren Sie sich daher bitte vor Beginn der Behandlung über die individuellen Vertragsbedingungen Ihrer Krankenkasse, bzw. sichern Sie sich persönlich bei Ihrer Krankenkasse ab. Die Kosten für die Behandlung orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).